CDGBER·856 km
EU261 Entschädigung: Paris → Berlin
Bis zu 250 EUR Entschädigung
Für Flüge von Paris nach Berlin (856 km, Kurzstrecke) beträgt die EU261-Entschädigung 250 EUR pro Person. Dieser Betrag gilt bei Verspätungen ab 3 Stunden am Zielort, Annullierungen ohne rechtzeitige Vorankündigung (weniger als 14 Tage) und Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
Entschädigungsanspruch nach EU261
250 EUR
pro Person · Strecke ca. 856 km
Wann haben Sie Anspruch?
| Problemtyp | Bedingung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Verspätung | ab 3 Stunden | 250 EUR |
| Annullierung | inkl. Ersatzflug | 250 EUR |
| Nichtbeförderung | Overbooking etc. | 250 EUR |
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FAQ
- Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung auf der Strecke Paris–Berlin?
- Ja, wenn Ihr Flug von Paris nach Berlin mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bis zu 250 EUR Entschädigung (Strecke: ca. 856 km).
- Wie hoch ist die Entschädigung für Paris–Berlin?
- Die Route Paris–Berlin ist ca. 856 km lang. Damit beträgt die Entschädigung nach EU261 250 EUR pro Person bei Verspätung ab 3 Stunden oder Annullierung.
- Wie erstelle ich einen Beschwerdebrief?
- Mit ClaimEU261 erstellen Sie in 5 Minuten einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief für nur 9,99 EUR — ohne Erfolgshonorar. AirHelp und Flightright nehmen bis zu 35–52% Ihrer Entschädigung.
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Wichtige Hinweise
- Kein Erfolgsversprechen: Wir generieren einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Ob die Airline zahlt, hängt von deren Entscheidung ab.
- Keine Rechtsberatung: Der generierte Brief ist ein Entwurf und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie den Brief vor dem Versand.
- Verjährung beachten: Ansprüche aus EU261 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.