Flug annulliert? Bis zu 600 EUR Entschädigung sichern
Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei Flugausfall Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, sofern die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat. Zusätzlich steht Ihnen eine vollständige Ticketerstattung oder Umbuchung zu -- unabhängig vom Grund der Annullierung.
Entschädigungshöhe nach Flugdistanz
| Flugdistanz | Entschädigung | Beispielroute |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | Hamburg - Zürich, Wien - Rom |
| 1.500 - 3.500 km | 400 EUR | München - Antalya, Berlin - Lissabon |
| Über 3.500 km | 600 EUR | Frankfurt - Bangkok, Düsseldorf - Miami |
Die 14-Tage-Regel
Entscheidend ist, wann die Airline Sie über die Annullierung informiert hat. Wurden Sie mehr als 14 Tage vor Abflug informiert, entfällt der Entschädigungsanspruch. Bei 7-14 Tagen kann die Entschädigung je nach Ersatzflug-Angebot gekürzt werden. Bei weniger als 7 Tagen steht Ihnen die volle Entschädigung zu.
In 4 Schritten zur Entschädigung
- 1
Anspruch prüfen
Prüfen Sie, ob Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden und ob keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
- 2
Flugdaten eingeben
Geben Sie Flugnummer, Datum und die betroffenen Flughäfen ein. Wir berechnen automatisch Ihre Entschädigungshöhe.
- 3
Beschwerdebrief erstellen
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- 4
Brief an Airline senden
Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline. Bei Nichtreaktion innerhalb 6 Wochen: Schlichtungsstelle oder Gericht.
Voraussetzungen und Ausnahmen
Wann gilt der Anspruch?
- Information über Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
- Flug startet in der EU oder landet in der EU mit EU-Airline
- Kein angemessener Ersatzflug angeboten (oder abgelehnt)
Wann entfällt der Anspruch?
- Airline hat mehr als 14 Tage vor Abflug informiert
- Außergewöhnliche Umstände (z.B. Vulkanasche, Pandemie)
- Angemessener Ersatzflug mit minimaler Verspätung angeboten und angenommen
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?
Was passiert, wenn die Airline mir einen Ersatzflug anbietet?
Muss die Airline mir auch Betreuungsleistungen bieten?
Was gilt bei Annullierung wegen schlechtem Wetter?
Habe ich auch ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises?
Was ist der Unterschied zwischen Annullierung und Verspätung?
Kann ich bei einer Pauschalreise auch Entschädigung fordern?
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