Flug annulliert? Bis zu 600 EUR Entschädigung sichern

Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei Flugausfall Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, sofern die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat. Zusätzlich steht Ihnen eine vollständige Ticketerstattung oder Umbuchung zu -- unabhängig vom Grund der Annullierung.

Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

EU261 Entschädigungstabelle bei Flugausfall
FlugdistanzEntschädigungBeispielroute
Bis 1.500 km250 EURHamburg - Zürich, Wien - Rom
1.500 - 3.500 km400 EURMünchen - Antalya, Berlin - Lissabon
Über 3.500 km600 EURFrankfurt - Bangkok, Düsseldorf - Miami

Die 14-Tage-Regel

Entscheidend ist, wann die Airline Sie über die Annullierung informiert hat. Wurden Sie mehr als 14 Tage vor Abflug informiert, entfällt der Entschädigungsanspruch. Bei 7-14 Tagen kann die Entschädigung je nach Ersatzflug-Angebot gekürzt werden. Bei weniger als 7 Tagen steht Ihnen die volle Entschädigung zu.

In 4 Schritten zur Entschädigung

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Prüfen Sie, ob Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden und ob keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

  2. 2

    Flugdaten eingeben

    Geben Sie Flugnummer, Datum und die betroffenen Flughäfen ein. Wir berechnen automatisch Ihre Entschädigungshöhe.

  3. 3

    Beschwerdebrief erstellen

    Unsere KI generiert einen personalisierten Beschwerdebrief mit allen EU261-Referenzen und Ihren konkreten Falldaten für 9,99 EUR.

  4. 4

    Brief an Airline senden

    Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline. Bei Nichtreaktion innerhalb 6 Wochen: Schlichtungsstelle oder Gericht.

Voraussetzungen und Ausnahmen

Wann gilt der Anspruch?

  • Information über Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
  • Flug startet in der EU oder landet in der EU mit EU-Airline
  • Kein angemessener Ersatzflug angeboten (oder abgelehnt)

Wann entfällt der Anspruch?

  • Airline hat mehr als 14 Tage vor Abflug informiert
  • Außergewöhnliche Umstände (z.B. Vulkanasche, Pandemie)
  • Angemessener Ersatzflug mit minimaler Verspätung angeboten und angenommen

Häufig gestellte Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?
Sie haben Anspruch, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert hat. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250, 400 oder 600 EUR.
Was passiert, wenn die Airline mir einen Ersatzflug anbietet?
Wenn die Airline Ihnen einen Ersatzflug anbietet, der Sie mit weniger als 2-4 Stunden Verspätung (je nach Distanz) am Ziel ankommt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden. Lehnen Sie den Ersatzflug ab, behalten Sie den vollen Anspruch.
Muss die Airline mir auch Betreuungsleistungen bieten?
Ja, unabhängig von der Entschädigung muss die Airline bei Annullierung Mahlzeiten, Erfrischungen und ggf. Hotelunterbringung bereitstellen. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Erstattung oder Umbuchung.
Was gilt bei Annullierung wegen schlechtem Wetter?
Extremes Wetter kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, wodurch der Entschädigungsanspruch entfallen kann. Die Airline muss aber nachweisen, dass die Annullierung direkt auf das Wetter zurückzuführen ist. Betreuungsleistungen stehen Ihnen trotzdem zu.
Habe ich auch ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises?
Ja. Bei Annullierung haben Sie immer Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen ODER eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Entschädigung.
Was ist der Unterschied zwischen Annullierung und Verspätung?
Eine Annullierung liegt vor, wenn der Flug gar nicht stattfindet und Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden. Eine Verspätung liegt vor, wenn derselbe Flug mit derselben Flugnummer verspätet durchgeführt wird. Die Entschädigungsansprüche unterscheiden sich in den Voraussetzungen.
Kann ich bei einer Pauschalreise auch Entschädigung fordern?
Ja. Auch bei Pauschalreisen können Sie die EU261-Entschädigung direkt bei der Airline einfordern. Der Anspruch ist unabhängig vom Reiseveranstalter. Zusätzlich können Sie gegenüber dem Veranstalter Preisminderung nach Pauschalreiserecht geltend machen.

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