Häufige Fragen zu Fluggastrechten

Alles über EU261, Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung und Annullierung, und wie ClaimEU261 Ihnen hilft.

Ihre Rechte nach EU261

Was ist die EU-Verordnung 261/2004?
Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein europäisches Gesetz, das Fluggästen Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung gewährt. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mit mindestens 3 Stunden Verspätung ankommt und die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Das hat der Europäische Gerichtshof im Urteil Sturgeon/Condor (C-402/07) entschieden.
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 EUR bis 1.500 km, 400 EUR bei allen Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei allen anderen Flügen bis 3.500 km, und 600 EUR bei allen übrigen Flügen.
Was gilt bei Flugannullierung?
Bei Annullierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Airline hat Sie mehr als 14 Tage vorher informiert oder einen gleichwertigen Alternativflug angeboten. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. schwere Unwetter) entfällt der Anspruch.
Was passiert bei Nichtbeförderung (Denied Boarding)?
Wenn Ihnen trotz gültigem Ticket und pünktlichem Erscheinen am Gate die Beförderung verweigert wird (z.B. wegen Überbuchung), haben Sie immer Anspruch auf Entschädigung — ohne Ausnahme.
Gilt EU261 auch für Flüge außerhalb der EU?
EU261 gilt für alle Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline), und für Flüge in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Flüge z.B. von New York nach Frankfurt mit Lufthansa sind abgedeckt, mit United Airlines nicht.
Wann hat die Airline kein Verschulden?
Nach aktueller Rechtslage: Außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, befreien von der Entschädigungspflicht. Dazu gehören: schwere Unwetter, Vulkanausbrüche, Streiks der Flugsicherung, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken. Technische Defekte und Personalstreiks der Airline gehören nicht dazu.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU261 nach 3 Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern gelten teils andere Fristen. Handeln Sie möglichst zeitnah.

Unser Service

Was genau bietet ClaimEU261?
Wir generieren mithilfe künstlicher Intelligenz einen individuellen Beschwerdebrief auf Basis Ihrer Flugdaten und der EU-Verordnung 261/2004. Sie erhalten den Brief als PDF zum Download und senden ihn selbst an die Airline.
Ist der generierte Brief rechtlich bindend?
Der Brief ist ein professioneller Entwurf, keine verbindliche Rechtsberatung. Er basiert auf der EU261-Verordnung und der aktuellen Rechtsprechung. Sie sollten ihn vor dem Versand prüfen. Die meisten Airlines reagieren auf gut formulierte Beschwerdebriefe positiv.
Wie unterscheidet sich ClaimEU261 von AirHelp oder Flightright?
AirHelp und Flightright übernehmen die Durchsetzung und nehmen dafür 35–50% der Entschädigung als Provision. Bei ClaimEU261 zahlen Sie einmalig 9,99 EUR für den Beschwerdebrief — ein fester Einmalpreis, unabhängig vom Ausgang. Sie senden den Brief selbst an die Airline.
Was passiert, wenn die Airline nicht reagiert?
Nach aktueller Rechtslage: Eine EU-weit einheitliche Antwortfrist gibt es nicht. In Deutschland können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (bis Ende 2023 söp, schlichtung-reise-und-verkehr.de) wenden — sie wird tätig, sobald die Airline Ihre Forderung kannte und zwei Monate Zeit hatte, darauf zu antworten. In anderen Ländern gelten andere Wartezeiten; unsere Übersicht der Schlichtungs- und Durchsetzungsstellen nennt die zuständige Stelle je Land. Alternativ können Sie einen Anwalt oder ein Fluggastrechte-Portal beauftragen.
Kann ein Brief die Ansprüche mehrerer Mitreisender abdecken?
Ja. Basic ist für einen Anspruchsteller gedacht, Plus deckt 2 Passagiere desselben Fluges ab und Premium bis zu 5. Der gemeinsame Brief weist den Betrag für jede Person einzeln aus und fordert die Summe an; für Ihre Mitreisenden liegen unterschriftsfertige Vollmachten bei, die die Airline in der Regel verlangt.
Hilft mir ClaimEU261 auch beim Einreichen bei der Airline?
Beim Vorbereiten ja, beim Versenden nicht: Abgeschickt wird der Brief von Ihnen, wir treten gegenüber der Airline nicht als Ihr Vertreter auf. Wohin er gehört, unterscheidet sich dabei stark — von 50 großen Airlines veröffentlichen nur 13 überhaupt eine Beschwerde-E-Mail, 31 verlangen ihr eigenes Online-Formular, 7 nehmen die Beschwerde auf dem Postweg entgegen. Mit Basic erhalten Sie den Brief als PDF und die Kontaktdaten Ihrer Airline. Plus und Premium enthalten zusätzlich den Einreich-Assistenten: Bei einem Formular führt er direkt dorthin, nennt vorab die verlangten Angaben und stellt Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und Betrag zum Kopieren bereit; bei E-Mail oder Post nennt er Adresse und die Schritte bis zum Versandnachweis.

Preise und Zahlung

Was kostet der Service?
Der Beschwerdebrief kostet einmalig 9,99 EUR. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Folgekosten — ein fester Einmalpreis, unabhängig vom Ausgang.
Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
Aktuell akzeptieren wir Kredit- und Debitkarten (Visa, Mastercard, American Express) über unseren sicheren Zahlungsanbieter. Weitere Zahlungsmethoden werden in Kürze ergänzt.
Kann ich den Kauf rückgängig machen?
Ja. Sie haben nach dem Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Wenn Sie mit dem Beschwerdebrief nicht zufrieden sind, erhalten Sie den vollständigen Kaufpreis zurück — ohne Angabe von Gründen. Eine formlose E-Mail an info@claimeu261.com genügt; alternativ über den Digistore24-Support.

Anschlussflüge & Codeshare

Wie wird die Verspätung bei Anschlussflügen berechnet?
Bei Flügen mit Umstieg zählt ausschließlich die Ankunftsverspätung am Endziel (letzter Flughafen Ihrer Buchung). Wenn Sie also wegen eines verspäteten Zubringerflugs den Anschluss verpassen, aber mit einem späteren Flug nur 2 Stunden verspätet ankommen, besteht kein Anspruch. Erst ab 3 Stunden Verspätung am Endziel greift EU261. Dies hat der EuGH im Urteil C-11/11 (Folkerts) bestätigt.
Muss ich Anschlussflüge auf einer einzigen Buchung haben?
Ja. EU261 behandelt Flüge nur dann als eine einzige Reise, wenn sie auf einer gemeinsamen Buchung (einer PNR/Buchungsnummer) gebucht wurden. Bei separaten Buchungen (verschiedene Buchungsnummern) gilt jeder Flug als eigenständige Reise. Wenn Sie den Anschluss verpassen, weil der erste Flug verspätet war, liegt das Risiko bei Ihnen.
Was ist ein Codeshare-Flug und wen muss ich bei einer Beschwerde anschreiben?
Bei einem Codeshare verkauft Airline A ein Ticket unter ihrer eigenen Flugnummer, aber der Flug wird tatsächlich von Airline B durchgeführt. Nach EU261 ist immer die ausführende Airline (operating carrier) verantwortlich — also die Airline, deren Flugzeug und Crew den Flug tatsächlich durchführt. Das hat der EuGH im Urteil C-532/17 (Wegener) klargestellt. Ihre Beschwerde muss also an die ausführende Airline gehen, nicht an die Airline, bei der Sie gebucht haben.
Welche Flugnummer gilt bei Codeshare-Flügen?
Auf Ihrem Ticket können zwei Flugnummern stehen: die der buchenden Airline (Marketing Carrier) und die der ausführenden Airline (Operating Carrier). Für Ihre EU261-Beschwerde ist die Flugnummer der ausführenden Airline relevant. Diese finden Sie auf Ihrer Bordkarte, in der Buchungsbestätigung (oft als 'operated by' gekennzeichnet) oder auf Flugstatus-Websites.
Wie wird die Entschädigungshöhe bei Umsteigeverbindungen berechnet?
Die Entschädigung richtet sich nach der Großkreisentfernung (Luftlinie) zwischen dem ersten Abflughafen und dem Endziel — nicht nach der Summe der Teilstrecken. Ein Flug Berlin → München → New York wird also nach der Distanz Berlin → New York berechnet (ca. 6.400 km = 600 EUR), nicht nach Berlin → München + München → New York.

Geschäftsreisen & internationale Fluggäste

Habe ich als Geschäftsreisender Anspruch auf EU261-Entschädigung?
Ja. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt den Passagier — die Person, die tatsächlich geflogen ist. Das gilt unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Auch bei firmenbezahlten Tickets steht die Entschädigung grundsätzlich dem Reisenden zu.
Kann mein Arbeitgeber die Entschädigung beanspruchen?
Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag oder die Reiserichtlinie eine ausdrückliche Abtretungsklausel enthält (§ 398 BGB). Im öffentlichen Dienst ist dies häufig Standard. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihre Personalabteilung.
Gilt EU261 auch für Nicht-EU-Bürger?
Ja, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. EU261 ist routenbasiert: Alle Flüge ab einem EU-Flughafen (jede Airline) und alle Flüge in die EU mit einer EU-Airline sind abgedeckt — unabhängig von Pass oder Wohnsitz.
Gilt EU261 in der Schweiz, Norwegen, Island und im UK?
Schweiz, Norwegen und Island wenden EU261 über bilaterale Abkommen an. Das UK hat nach dem Brexit eine äquivalente Regelung (UK261) mit Beträgen von GBP 220/350/520. Flüge ab diesen Ländern sind geschützt.

Datenschutz und Sicherheit

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich zur Erstellung des Beschwerdebriefs verwendet und nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Wir verkaufen keine Daten an Dritte. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wird künstliche Intelligenz verwendet?
Ja, der Beschwerdebrief basiert auf festen Vorlagen. Nur die individuelle Sachverhaltsbeschreibung kann mit Mistral AI (Frankreich/EU) formuliert werden. Da Mistral in der EU ansässig ist, findet kein Drittlandtransfer statt. Gemäß EU AI-Act Art. 50 kennzeichnen wir KI-unterstützte Inhalte transparent.

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Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.