EU-Verordnung 261/2004 — Prüfen Sie Ihren Anspruch

Flug verspätet? Annulliert?
Fordern Sie Ihre Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004.

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Prüfen Sie Ihren Anspruch

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Kennen Sie das?

Stundenlang gewartet?

Ab 3 Stunden Verspätung können Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben.

Möglicher Anspruch: bis zu 600 EUR*

Flug ersatzlos gestrichen?

Bei Annullierung haben Sie fast immer Anspruch auf Entschädigung.

Möglicher Anspruch: bis zu 600 EUR*

Trotz Ticket nicht mitgenommen?

Bei Nichtbeförderung sieht die EU-Verordnung eine Entschädigung vor.

Möglicher Anspruch: bis zu 600 EUR*

In 4 einfachen Schritten

Gesamtdauer: ca. 5 Minuten

  1. 1

    Flugdaten eingeben

    Airline, Flugnummer, Datum — mehr brauchen wir nicht.

  2. 2

    KI erstellt Ihren Brief

    Unser KI-System generiert einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief.

  3. 3

    Prüfen & herunterladen

    Prüfen Sie den Brief und laden Sie ihn als PDF herunter.

  4. 4

    An Airline senden

    Senden Sie den Brief per E-Mail oder Post an die Airline.

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AnbieterTypische Gebühren*
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* Beispielrechnung bei 400 EUR Entschädigungsanspruch (Mittelstrecke).

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EntschädigungClaimEU261AirHelpAirAdvisorFlightright
250 EURIhr Anteil nach Gebühren: 240,00 EUR(Gebühr: 10,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 125,00 EUR(Gebühr: 125,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 175,00 EUR(Gebühr: 75,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 175,00 EUR(Gebühr: 75,00 EUR)
400 EURIhr Anteil nach Gebühren: 390,00 EUR(Gebühr: 10,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 200,00 EUR(Gebühr: 200,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 280,00 EUR(Gebühr: 120,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 280,00 EUR(Gebühr: 120,00 EUR)
600 EURIhr Anteil nach Gebühren: 590,00 EUR(Gebühr: 10,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 300,00 EUR(Gebühr: 300,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 420,00 EUR(Gebühr: 180,00 EUR)Ihr Anteil nach Gebühren: 420,00 EUR(Gebühr: 180,00 EUR)

* ClaimEU261: 10,00 EUR Festpreis. AirHelp: bis zu 50%. AirAdvisor: 30% zzgl. MwSt. Flightright: 25-50%.

Die genannten Beträge entsprechen den in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegten Entschädigungspauschalen. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gezahlt wird, hängt vom Einzelfall und der Entscheidung der Airline ab. ClaimEU261 erstellt Beschwerdebriefe — die Durchsetzung und Auszahlung liegt bei der Airline. Es handelt sich nicht um ein Einkommens- oder Gewinnversprechen.

Wichtiger Hinweis

ClaimEU261 erstellt professionelle Beschwerdebriefe auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Wir sind kein Rechtsdienstleister und übernehmen keine Durchsetzung. Ob die Airline Ihrem Anspruch nachkommt, hängt vom Einzelfall ab. Der Beschwerdebrief stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 EUR bei Strecken bis 1.500 km, 400 EUR bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km, und 600 EUR bei Strecken über 3.500 km.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt und die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Das hat der Europäische Gerichtshof im Urteil Sturgeon/Condor (C-402/07) entschieden.
Wie unterscheidet sich ClaimEU261 von AirHelp oder Flightright?
AirHelp und Flightright übernehmen die Durchsetzung und nehmen dafür 35–50% der Entschädigung als Provision. Bei ClaimEU261 zahlen Sie einmalig 10,00 EUR für den Beschwerdebrief — ohne Provision. Sie senden den Brief selbst an die Airline.
Was gilt bei Flugannullierung?
Bei Annullierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Airline hat Sie mehr als 14 Tage vorher informiert oder einen gleichwertigen Alternativflug angeboten. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. schwere Unwetter) entfällt der Anspruch.
Was kostet der Service?
Der Beschwerdebrief kostet einmalig 10,00 EUR. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Provision und keine Folgekosten. Wir ziehen keine Provision von einer möglichen Entschädigung ab.

Wichtige Hinweise

  • Kein Erfolgsversprechen: Wir generieren einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Ob die Airline zahlt, hängt von deren Entscheidung ab.
  • Keine Rechtsberatung: Der generierte Brief ist ein Entwurf und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie den Brief vor dem Versand.
  • Verjährung beachten: Ansprüche aus EU261 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.

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