Anschlussflug verpasst? Möglicher Anspruch auf bis zu 600 EUR Entschädigung gemäß EU261
Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst haben und alle Flüge auf einer einzigen Buchung waren, können Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR haben -- vorausgesetzt, Sie kommen mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel an. Die Distanz wird als Luftlinie zwischen Start- und Endflughafen berechnet.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung beim verpassten Anschlussflug?
Sie können 250 bis 600 Euro nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen, wenn Sie durch eine Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und Ihr Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichten — vorausgesetzt, alle Flüge liefen über eine einzige Buchung. Der Europäische Gerichtshof hat das im Folkerts-Urteil (C-11/11) bestätigt: Entscheidend ist die Verspätung am Endziel, nicht am Umsteigeflughafen. Die Höhe richtet sich nach der Großkreisdistanz vom Start zum Endziel: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei allen anderen Flügen bis 3.500 km, 600 Euro bei allen übrigen Flügen. Auch ein außerhalb der EU verpasster Anschluss kann qualifizieren, wenn die Reise als eine Buchung an einem EU-Flughafen begann (C-502/18). Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Airline des gestörten Fluges — nicht gegen den Ticketverkäufer. Sie können ihn selbst und kostenlos geltend machen; ClaimEU261 erstellt den rechtlich fundierten Beschwerdebrief zum einmaligen Festpreis.
Prüfen Sie Ihren Anspruch
Wie viel Entschädigung steht Ihnen beim verpassten Anschlussflug zu?
| Gesamtdistanz (Luftlinie) | Entschädigung | Beispielroute |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | Stuttgart - Kopenhagen (via München) |
| 1.500 bis 3.500 km sowie alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | 400 EUR | Hamburg - Kreta (via Athen) |
| Alle übrigen Flüge (zwischen EU und Drittstaat, über 3.500 km) | 600 EUR | Berlin - Los Angeles (via London) |
Flüge in die Gebiete der EU in äußerster Randlage — etwa die Kanaren, Madeira, die Azoren oder Réunion — gelten als Flüge innerhalb der EU. Für sie sieht die Verordnung deshalb 400 Euro vor, auch wenn die Strecke über 3.500 km liegt.
Wichtig: Einzelbuchung erforderlich
Der Entschädigungsanspruch gilt nur, wenn alle Flüge auf einer einzigen Buchung (einer PNR/Buchungsnummer) gebucht waren. Haben Sie die Flüge separat gebucht, wird jeder Flug einzeln betrachtet und der verpasste Anschluss liegt in Ihrem eigenen Risiko.
Wie fordern Sie Ihre Entschädigung selbst ein?
- 1
Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass alle Flüge auf einer Buchung waren und Sie am Endziel mindestens 3 Stunden Verspätung hatten.
- 2
Flugdaten eingeben
Geben Sie den Abflughafen (erster Flug) und den Zielflughafen (letzter Flug) ein. Die Entschädigung basiert auf der Gesamtdistanz.
- 3
Beschwerdebrief erstellen
Unsere KI erstellt einen Beschwerdebrief, der den verpassten Anschlussflug und Ihre Gesamtverspätung dokumentiert -- für 10,00 EUR.
- 4
Brief an Airline senden
Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline, die den verspäteten Zubringerflug durchgeführt hat.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung — und wann nicht?
Anspruch besteht, wenn:
- Alle Flüge auf einer einzigen Buchung (PNR)
- Verspätung am Endziel beträgt mindestens 3 Stunden
- Erster Flug startete in der EU oder gesamte Reise mit EU-Airline
Kein Anspruch bei:
- Flüge wurden separat gebucht (verschiedene PNRs)
- Ankunftsverspätung am Endziel unter 3 Stunden
- Außergewöhnliche Umstände verursachten die Verspätung
- Sie haben den Anschluss aus eigenem Verschulden verpasst
EU261-Reform 2026: Die EU hat neue Fluggastrechte beschlossen — sie gelten aber erst ab ca. der zweiten Jahreshälfte 2027. Für Flüge heute gilt unverändert die auf dieser Seite beschriebene Rechtslage.
Zum Reform-Tracker: Was sich ändert — und was heute giltAirline hat abgelehnt oder antwortet nicht?
Was Sie jetzt antworten können — mit EuGH-ZitatenHäufig gestellte Fragen
Wann kann ich Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug haben?
Wie wird die Distanz bei Umsteigeverbindungen berechnet?
Was gilt, wenn ich die Flüge separat gebucht habe?
Wie wird die Verspätung berechnet?
Was passiert bei Umstieg außerhalb der EU?
Muss die Airline mir einen Ersatzflug anbieten?
Kann ich Entschädigung fordern, wenn ich den Anschlussflug nur knapp verpasst habe?
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