Anschlussflug verpasst? Bis zu 600 EUR Entschädigung
Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst haben und alle Flüge auf einer einzigen Buchung waren, steht Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR zu -- vorausgesetzt, Sie kommen mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel an. Die Distanz wird als Luftlinie zwischen Start- und Endflughafen berechnet.
Entschädigungshöhe (Start- bis Endflughafen)
| Gesamtdistanz (Luftlinie) | Entschädigung | Beispielroute |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | Stuttgart - Kopenhagen (via München) |
| 1.500 - 3.500 km | 400 EUR | Hamburg - Kreta (via Athen) |
| Über 3.500 km | 600 EUR | Berlin - Los Angeles (via London) |
Wichtig: Einzelbuchung erforderlich
Der Entschädigungsanspruch gilt nur, wenn alle Flüge auf einer einzigen Buchung (einer PNR/Buchungsnummer) gebucht waren. Haben Sie die Flüge separat gebucht, wird jeder Flug einzeln betrachtet und der verpasste Anschluss liegt in Ihrem eigenen Risiko.
In 4 Schritten zur Entschädigung
- 1
Anspruch prüfen
Stellen Sie sicher, dass alle Flüge auf einer Buchung waren und Sie am Endziel mehr als 3 Stunden Verspätung hatten.
- 2
Flugdaten eingeben
Geben Sie den Abflughafen (erster Flug) und den Zielflughafen (letzter Flug) ein. Die Entschädigung basiert auf der Gesamtdistanz.
- 3
Beschwerdebrief erstellen
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- 4
Brief an Airline senden
Laden Sie den Brief als PDF herunter und senden Sie ihn an die Airline, die den verspäteten Zubringerflug durchgeführt hat.
Voraussetzungen und Ausnahmen
Anspruch besteht, wenn:
- Alle Flüge auf einer einzigen Buchung (PNR)
- Verspätung am Endziel beträgt mehr als 3 Stunden
- Erster Flug startete in der EU oder gesamte Reise mit EU-Airline
Kein Anspruch bei:
- Flüge wurden separat gebucht (verschiedene PNRs)
- Ankunftsverspätung am Endziel unter 3 Stunden
- Außergewöhnliche Umstände verursachten die Verspätung
- Sie haben den Anschluss aus eigenem Verschulden verpasst
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?
Wie wird die Distanz bei Umsteigeverbindungen berechnet?
Was gilt, wenn ich die Flüge separat gebucht habe?
Wie wird die Verspätung berechnet?
Was passiert bei Umstieg außerhalb der EU?
Muss die Airline mir einen Ersatzflug anbieten?
Kann ich Entschädigung fordern, wenn ich den Anschlussflug nur knapp verpasst habe?
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Beschwerdebrief erstellenDie Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.