EU261-Reform 2026: Was sich ändert — und was heute gilt
Die EU hat die erste große Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 seit über zwei Jahrzehnten beschlossen — doch noch gilt nichts davon. Dieser Tracker zeigt, was im Juli 2026 entschieden wurde, welches Recht für Ihren Flug heute maßgeblich ist und wann sich das ändert. Wir aktualisieren die Seite bei jedem Verfahrensschritt.
Wo die Reform gerade steht
Zuletzt aktualisiert:
- 15. Juni 2026 — Parlament und Rat einigen sich im Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Text (PE-CONS 39/26)
- 7. Juli 2026 — Das EU-Parlament stimmt dem gemeinsamen Text mit 646 zu 12 Stimmen zu (3 Enthaltungen)
- 13. Juli 2026 — Der Rat erteilt die finale Zustimmung — die Reform ist beschlossen
- Nächster Schritt — Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU — steht noch aus
- + 20 Tage — Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft
- + 12 Monate — Die neuen Regeln gelten erst 12 Monate nach dem Inkrafttreten — realistisch ab der zweiten Jahreshälfte 2027
Status zuletzt am 22. Juli 2026 gegen das offizielle EU-Verfahrensdossier 2013/0072(COD) geprüft. Zu diesem Datum war die Reform noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
Hat die EU die Entschädigungsregeln für Flüge 2026 geändert?
Ja — die EU hat die Reform der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 im Juli 2026 beschlossen: Das EU-Parlament stimmte dem finalen Text am 7. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen zu, der Rat folgte am 13. Juli 2026. Doch noch gilt keine der neuen Regeln. Die Reform muss erst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, und ihre Vorschriften gelten erst rund 12 Monate nach dem Inkrafttreten — realistisch ab der zweiten Jahreshälfte 2027. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert weiter: 250 bis 600 Euro Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung am Endziel, mit Fristen nach nationalem Recht. Der beschlossene Text behält die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge bei. Neu sind unter anderem eine 9-Monats-Frist für den Antrag bei der Airline, eine 30-Tage-Antwortpflicht der Airline, Informationspflichten binnen 96 Stunden, Ersatzbeförderung nach 3 Stunden und klarere Handgepäck-Preisregeln.
Was gilt heute (bis ca. zweite Jahreshälfte 2027)?
Wurde Ihr Flug 2025 oder 2026 verspätet, annulliert oder überbucht, gilt für Ihre Forderung das aktuelle Recht — vollständig und von der Reform unverändert. Das sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 heute vor:
| Verspätung | 250, 400 oder 600 Euro je nach Flugdistanz, ab 3 Stunden Verspätung am Endziel |
|---|---|
| Annullierung | Gleiche Beträge — außer die Airline hat mehr als 14 Tage vor Abflug informiert oder es liegen außergewöhnliche Umstände vor |
| Nichtbeförderung | Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung |
| Fristen | Richten sich nach nationalem Recht — z. B. 3 Jahre in Deutschland (gerechnet ab dem Jahresende des Flugjahres), 6 Jahre in England & Wales, 1 Jahr in Belgien |
| Geltungsbereich | Alle Abflüge von EU-/EWR-Flughäfen sowie Flüge in die EU mit EU-Airlines |
Was hat die EU im Juli 2026 tatsächlich beschlossen?
Der beschlossene Text behält die 3-Stunden-Schwelle und die heutigen Beträge von 250, 400 und 600 Euro bei. Die 2025 im Rat diskutierten höheren Schwellen — Entschädigung erst ab 4 bzw. 6 Stunden, dafür 300 und 500 Euro — haben das Vermittlungsverfahren nicht überlebt und sind nicht Teil der beschlossenen Reform. Viele ältere Artikel nennen noch diese Zahlen; sie sind überholt.
Der Weg zum Beschluss
- 5. Juni 2025 — Der Rat legt seine Verhandlungsposition fest — mit 4/6-Stunden-Schwellen und Beträgen von 300/500 Euro
- 2. Oktober 2025 — Der Rat nimmt seine Position in erster Lesung förmlich an
- 21. Januar 2026 — Das Parlament ändert die Ratsposition in zweiter Lesung — das Dossier geht in die Vermittlung
- 15. Juni 2026 — Der Vermittlungsausschuss einigt sich auf einen gemeinsamen Text (PE-CONS 39/26)
- 7. Juli 2026 — Das Parlament billigt den gemeinsamen Text: 646 zu 12 Stimmen
- 13. Juli 2026 — Der Rat stimmt final zu — die Reform ist beschlossen und wartet auf die Veröffentlichung
Was sind die wichtigsten Änderungen für Passagiere?
Die neuen Pflichten gelten erst rund 12 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung — realistisch ab der zweiten Jahreshälfte 2027. Bis dahin ist die Spalte „Heute“ das geltende Recht.
| Regel | Heute | Ab ca. H2 2027 |
|---|---|---|
| Verspätungsschwelle | 3 Stunden am Endziel | 3 Stunden — unverändert |
| Entschädigungsbeträge | 250 / 400 / 600 Euro nach Distanz | Unverändert — aber der neue Artikel 7 Absatz 2 erlaubt in bestimmten Ersatzbeförderungs-Szenarien auf der Langstrecke eine Halbierung |
| Antragstellung | Keine EU-weite Antragsfrist bei der Airline; gerichtliche Fristen nach nationalem Recht | Antrag bei der Airline binnen 9 Monaten ab dem Abflugdatum |
| Antwort der Airline | Keine feste EU-weite Frist | Die Airline muss binnen 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen |
| Auszahlung | Kein vorgeschriebenes Verfahren | Entschädigung „auf Antrag“ — Passagiere müssen aktiv einen Antrag stellen |
| Informationspflichten | Allgemeine Pflicht, über Rechte zu informieren | Die Airline muss binnen 96 Stunden über Rechte und Antragsweg informieren |
| Ersatzbeförderung | Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt | Die Airline muss binnen 3 Stunden eine Ersatzbeförderung anbieten |
| Handgepäck | In der EU261 nicht geregelt | Ein kleines persönliches Gepäckstück an Bord ist garantiert kostenlos; Gebühren für weiteres Handgepäck müssen transparent ausgewiesen werden |
Ersetzt die 9-Monats-Frist die nationalen Verjährungsfristen?
Nein — das steht so nicht im beschlossenen Text. Der neue Artikel 7 Absatz 5 schafft eine Antragsfrist gegenüber der Airline: Passagiere reichen ihren Entschädigungsantrag binnen 9 Monaten ab dem Abflugdatum beim ausführenden Luftfahrtunternehmen ein, und die Airline muss binnen 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen. Es handelt sich um eine Verfahrensregel für die Antragsbearbeitung bei der Airline.
Zugleich erhält Erwägungsgrund 38 des beschlossenen Textes den Zugang der Passagiere zu den Gerichten ausdrücklich aufrecht. Wie die 9-Monats-Frist mit nationalen Verjährungsfristen zusammenwirkt — etwa der deutschen 3-Jahres-Regel —, regelt der Text selbst nicht. Nach heutigem Recht zählen allein die nationalen Fristen; sobald die neuen Regeln gelten, ist der Antrag binnen 9 Monaten bei der Airline das Verfahren, das die Verordnung selbst beschreibt.
Ab wann gelten die neuen Regeln genau?
Zwei Daten sind entscheidend — und werden oft verwechselt. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft; Stand 22. Juli 2026 steht diese Veröffentlichung noch aus. Die Anwendbarkeit kommt später: Die neuen Regeln gelten erst 12 Monate nach dem Inkrafttreten — realistisch ab der zweiten Jahreshälfte 2027. „In Kraft“ heißt nicht „anwendbar“: Bis zum Ende der Übergangsfrist richten sich Forderungen nach heutigem Recht.
Diese Seite ist ein lebendes Dokument: Wir aktualisieren sie bei jedem Verfahrensschritt. Nächster erwarteter Schritt: die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Häufige Fragen zur EU261-Reform
Verliere ich meine Forderung, wenn ich auf die neuen Regeln warte?
Welche Regeln gelten für einen Flug im Dezember 2026?
Wurde die EU-Flugentschädigung gekürzt?
Wann wird die Reform im Amtsblatt veröffentlicht?
Primärquellen
- Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 7. Juli 2026: „European Parliament achieves upgrade to air passenger rights“
- Europäisches Parlament, angenommener Text P10_TA(2026)0238 (dritte Lesung, 7. Juli 2026)
- Rat der EU, Pressemitteilung vom 13. Juli 2026: „Council gives final clearance for stronger air passenger rights“
- EU-Verfahrensdossier 2013/0072(COD) (Legislative Observatory)
Alle Quellen zuletzt geprüft am 22. Juli 2026.
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