Wie lange können Sie eine EU261-Entschädigung fordern?
Die Verordnung selbst nennt keine Frist. Wie lange Ihr Anspruch durchsetzbar bleibt, richtet sich nach nationalem Recht — und die Unterschiede sind erheblich: von einem Jahr in Belgien bis zu zehn Jahren in Luxemburg, der Schweiz und Schweden.
Die kurze Antwort
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 enthält selbst keine Frist für Ausgleichsansprüche. Der EuGH hat in Cuadrench Moré (C-139/11) entschieden, dass sich die Frist nach dem nationalen Recht des angerufenen Gerichts richtet — und dass die Zweijahresfrist des Montrealer Übereinkommens dafür gerade nicht gilt. Die Spannbreite in Europa ist deshalb groß: In Belgien läuft die Frist nach einem Jahr ab, in Deutschland sind es regelmäßig drei Jahre gerechnet ab dem Jahresende, in England und Wales sechs Jahre, in Luxemburg, der Schweiz und Schweden bis zu zehn Jahre. In Schweden kommt hinzu, dass die Reklamation beim Luftfahrtunternehmen innerhalb angemessener Zeit erfolgen muss. Welches Recht im Einzelfall gilt, hängt davon ab, wo geklagt würde. Praktisch entschärft sich die Frage, wenn Sie früh reagieren: Wer innerhalb weniger Monate schreibt und bei einer Ablehnung zügig eskaliert, gerät mit keiner dieser Fristen in Konflikt.
Warum es keine einheitliche EU-Frist gibt
Die Fluggastrechteverordnung regelt, wann und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung fällig wird — nicht aber, wie lange man sie einfordern kann. Diese Lücke füllt nationales Recht. Der Europäische Gerichtshof hat das in der Entscheidung Cuadrench Moré (C-139/11, ECLI:EU:C:2012:741) ausdrücklich bestätigt und zugleich klargestellt, dass die zweijährige Ausschlussfrist des Montrealer Übereinkommens auf Ansprüche aus der Verordnung nicht anwendbar ist. Wer Ihnen also sagt, nach zwei Jahren sei ohnehin alles vorbei, liegt nach dieser Rechtsprechung falsch. Maßgeblich ist regelmäßig das Recht des Staates, dessen Gericht zuständig wäre — bei Flügen kommen dafür oft Abflug- und Ankunftsstaat in Betracht.
Fristen im Einzelnen
Stand Juli 2026, gegen Gesetzestexte und die Angaben der zuständigen Stellen geprüft. Die Angaben sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Deutschland
3 Jahre — gerechnet ab dem Jahresende
Rechtsgrundlage
§§ 195, 199 BGB
Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug im März 2026 verjährt damit erst mit Ablauf des Jahres 2029 — effektiv also fast vier Jahre. Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung (§ 204 BGB).
Zuständige Stelle in diesem LandÖsterreich
3 Jahre
Rechtsgrundlage
Allgemeine zivilrechtliche Verjährung nach dem ABGB
Auf solche Ansprüche werden regelmäßig drei Jahre angewandt; welche Bestimmung des ABGB dabei genau einschlägig ist, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt. Die apf als zuständige Stelle nennt selbst keine Frist. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf das letzte Jahr der Frist.
Zuständige Stelle in diesem LandSchweiz
10 Jahre
Rechtsgrundlage
Art. 127 OR
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat; die Fluggastrechte gelten über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU. Das BAZL weist darauf hin, dass die EuGH-Rechtsprechung zu Verspätungen (Sturgeon) in der Schweiz nicht automatisch bindend ist — die Durchsetzung kann daher schwieriger sein als die lange Frist vermuten lässt.
Zuständige Stelle in diesem LandBelgien
1 Jahr ab dem Ereignis
Rechtsgrundlage
Art. X.49 Code de droit économique
Die kürzeste Frist in der EU. Der belgische Kassationshof hat am 11.06.2021 (C.20.0185.N) einen Weg über das Strafrecht mit fünf Jahren eröffnet — allerdings nur, wenn rechtzeitig gefordert und die Forderung unberechtigt abgelehnt wurde. Praktischer Rat bleibt deshalb: innerhalb eines Jahres fordern.
Zuständige Stelle in diesem LandSpanien
5 Jahre ab dem Flugdatum
Rechtsgrundlage
Art. 1964.2 Código Civil in der Fassung der Ley 42/2015
Luftfahrtunternehmen berufen sich gegenüber Passagieren gelegentlich auf eine Sechsmonatsfrist aus Art. 124 Ley 48/1960. Die spanische Durchsetzungsstelle AESA nennt offiziell fünf Jahre. Lassen Sie sich von einer solchen Ablehnung also nicht ohne Weiteres abschrecken.
Zuständige Stelle in diesem LandFrankreich
5 Jahre
Rechtsgrundlage
Art. 2224 Code civil
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie die anspruchsbegründenden Umstände kannten oder hätten kennen müssen — bei einem annullierten oder erheblich verspäteten Flug ist das in aller Regel der Flugtag selbst.
Zuständige Stelle in diesem LandItalien
1 Jahr
Rechtsgrundlage
Art. 2951 Codice civile
Die Gerichte wenden regelmäßig die Einjahresfrist für Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag an. Die Kassation hat mit Beschluss Nr. 4427/2024 zwar die Zweijahresfrist des Montrealer Übereinkommens abgelehnt, das Verhältnis zu Art. 949-ter Codice della navigazione aber offengelassen. Die Rechtslage ist damit nicht abschließend geklärt — fordern Sie innerhalb eines Jahres.
Zuständige Stelle in diesem LandLuxemburg
10 Jahre
Rechtsgrundlage
Art. 189 Code de commerce
Belegt ist die allgemeine handelsrechtliche Verjährung, die auf solche Ansprüche angewandt wird. Eine ausdrücklich auf die Fluggastrechteverordnung bezogene Aussage der zuständigen Stelle liegt uns nicht vor.
Zuständige Stelle in diesem LandNiederlande
2 Jahre
Rechtsgrundlage
Art. 8:1835 Burgerlijk Wetboek
Nicht abschließend geklärt: Gerichte wenden teils auch die Fünfjahresfrist des Art. 3:307 BW an, eine Entscheidung des Hoge Raad dazu fehlt. Zwei Jahre sind deshalb der sichere Weg.
Zuständige Stelle in diesem LandPolen
1 Jahr vor dem Zivilgericht
Rechtsgrundlage
Art. 778 Kodeks cywilny; Uchwała Sądu Najwyższego vom 17.03.2017, III CZP 111/16
Die Frist läuft ab Durchführung der Beförderung, bei ausgefallenen Flügen ab dem geplanten Ankunftstag. Für das Verwaltungsverfahren beim Rzecznik Praw Pasażerów haben die Verwaltungsgerichte diese zivilrechtliche Frist nicht angewandt (NSA I OSK 2714/15; WSA Warschau vom 20.02.2019, VII SA/Wa 1788/18). Verlassen Sie sich darauf nicht — fordern Sie innerhalb eines Jahres.
Zuständige Stelle in diesem LandPortugal
3 Jahre für die Beschwerde bei der ANAC
Rechtsgrundlage
Amtliche Dienstbeschreibung auf gov.pt, Stand 25.05.2026
Das ist die Frist für die Beschwerde bei der Durchsetzungsstelle ANAC, gerechnet ab dem Flugdatum — nicht die zivilrechtliche Verjährung, die davon abweichen kann. Die Beschwerde ist möglich, wenn die Airline sechs Wochen lang nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet hat.
Zuständige Stelle in diesem LandSchweden
10 Jahre Verjährung — aber Reklamation innerhalb angemessener Zeit
Rechtsgrundlage
Preskriptionslag 1981:130, 2 §; Högsta domstolen NJA 2018 s. 127 (T 2659-17)
Zwei Ebenen: Die eigentliche Verjährung beträgt zehn Jahre. Daneben muss die Reklamation beim Luftfahrtunternehmen „innerhalb angemessener Zeit“ nach der Ankunft erfolgen, sonst droht Rechtsverlust. Eine Meldung binnen zwei Monaten gilt nach der Rechtsprechung immer als rechtzeitig — das ist ein sicherer Hafen, keine starre Zweimonatsfrist.
Zuständige Stelle in diesem LandVereinigtes Königreich
6 Jahre (England und Wales)
Rechtsgrundlage
Limitation Act 1980 s. 5/s. 9; Dawson v Thomson Airways [2014] EWCA Civ 845
In Schottland gelten fünf Jahre (Prescription and Limitation (Scotland) Act 1973 s. 6). Für Nordirland liegt uns keine geprüfte Angabe vor. Seit dem Brexit gilt für Abflüge aus dem Vereinigten Königreich UK261 mit Beträgen in Pfund.
Zuständige Stelle in diesem Land
Je nach Fall kann das Recht mehrerer Staaten in Betracht kommen. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls — sie zeigt, wie viel Zeit Sie realistischerweise haben und wann Eile geboten ist.
Früh reagieren schlägt jede Fristberechnung
Fristen sind vor allem dann ein Problem, wenn man lange wartet. Wer die Airline zeitnah anschreibt, eine Antwortfrist setzt und bei einer unbegründeten Ablehnung zügig die zuständige Stelle einschaltet, muss sich um Verjährung praktisch keine Gedanken machen. In Deutschland kommt hinzu, dass ein Antrag bei der Schlichtungsstelle die Verjährung hemmt — die Frist läuft während des Verfahrens also nicht weiter. Vergleichbare Hemmungs- oder Unterbrechungsregeln kennen viele Rechtsordnungen; ob und wie sie greifen, hängt vom jeweiligen nationalen Recht ab.
Zuständige Stellen und EskalationswegWas die EU261-Reform an den Fristen ändert
Die beschlossene Reform bringt eine neue Antragsfrist: Nach dem neuen Art. 7(5) soll der Ausgleichsantrag binnen neun Monaten ab dem Abflugdatum beim Luftfahrtunternehmen gestellt werden, das dann binnen 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen muss. Wichtig für die Einordnung: Diese neun Monate sind eine Antragsfrist gegenüber der Airline. Dass sie die nationalen Verjährungsfristen ersetzen, ist nicht belegt — Erwägungsgrund 38 erhält den Zugang zu den Gerichten ausdrücklich. Anwendbar werden die neuen Regeln voraussichtlich erst rund zwölf Monate nach Inkrafttreten, also etwa im zweiten Halbjahr 2027. Bis dahin gelten die Fristen in der Tabelle oben unverändert.
Alle Änderungen im Reform-ÜberblickDie Airline hat schon abgelehnt?
Eine Ablehnung setzt keine eigene Frist in Gang — es bleibt bei der nationalen Verjährung. Sie verkürzt Ihre Zeit also nicht, sie ist nur der Anlass, die zweite Runde einzuläuten. Welche Standardbegründungen nach der Rechtsprechung des EuGH regelmäßig nicht tragen und wie Sie darauf antworten können, steht im Ablehnungs-Ratgeber.
Antworten auf die häufigsten AblehnungsgründeHäufige Fragen zu Fristen
Gilt für EU261 nicht die Zweijahresfrist des Montrealer Übereinkommens?
Welches Land ist für meine Frist maßgeblich?
Verlängert eine Beschwerde bei der Airline die Frist?
Mein Flug ist schon über ein Jahr her — lohnt sich das noch?
Ersetzt die neue Neunmonatsfrist der Reform die nationalen Fristen?
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