Flugverspätung? So sichern Sie sich bis zu 600 EUR Entschädigung

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort ankommt. Der Anspruch gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge mit EU-Airlines, die in der EU landen -- unabhängig vom Ticketpreis.

Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

EU261 Entschädigungstabelle bei Flugverspätung
FlugdistanzEntschädigungBeispielroute
Bis 1.500 km250 EURBerlin - München, Frankfurt - Paris
1.500 - 3.500 km400 EURFrankfurt - Istanbul, München - Lissabon
Über 3.500 km600 EURFrankfurt - New York, München - Dubai

In 4 Schritten zur Entschädigung

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr Flug die Voraussetzungen erfüllt: EU-Abflug oder EU-Airline, mehr als 3 Stunden Verspätung, keine außergewöhnlichen Umstände.

  2. 2

    Flugdaten eingeben

    Geben Sie Ihre Flugnummer, Datum, Abflug- und Zielflughafen in unser Formular ein. Wir berechnen automatisch die Distanz und den Entschädigungsbetrag.

  3. 3

    Beschwerdebrief erstellen

    Unsere KI generiert einen personalisierten, rechtlich fundierten Beschwerdebrief mit allen relevanten EU261-Referenzen für nur 8,40 EUR.

  4. 4

    Brief an Airline senden

    Laden Sie den fertigen Brief als PDF herunter und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an die Airline. Antwortfrist: 6 Wochen.

Voraussetzungen und Ausnahmen

Wann gilt der Anspruch?

  • Flug startet in der EU (jede Airline)
  • Flug landet in der EU mit einer EU-Airline
  • Verspätung am Endziel beträgt mindestens 3 Stunden
  • Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück (in DE)

Wann entfällt der Anspruch?

  • Außergewöhnliche Umstände: extremes Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken
  • Streiks der Flugsicherung (nicht Airline-Personal)
  • Verspätung unter 3 Stunden am Endziel
  • Flug startet außerhalb der EU mit Nicht-EU-Airline

Häufig gestellte Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Endziel ankommt. Dies gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen.
Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?
Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab: 250 EUR bei bis zu 1.500 km, 400 EUR bei 1.500-3.500 km und 600 EUR bei über 3.500 km. Die Distanz wird als Großkreisentfernung berechnet.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Airlines können sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, z.B. schwere Unwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks der Flugsicherung. Technische Defekte und Personalstreiks der Airline gelten in der Regel NICHT als außergewöhnlich.
Wie lange habe ich Zeit, meine Entschädigung einzufordern?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern variiert die Frist zwischen 1 und 6 Jahren.
Gilt die EU261-Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines?
Ja, wenn der Flug in der EU startet. Bei Flügen, die in der EU landen, gilt die Verordnung nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Was passiert, wenn die Airline nicht reagiert?
Wenn die Airline nicht innerhalb von 6 Wochen antwortet oder den Anspruch ablehnt, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle (in DE: Luftfahrt-Bundesamt oder söpSchlichtung) wenden oder den Anspruch gerichtlich geltend machen.

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