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EU-Fluggastrechte-Reform 2026: was sich ändert

Die EU261-Reform ist beschlossen: 3-Stunden-Regel und 250–600 € bleiben. Was sich ändert, der Zeitplan — und was für deinen Flug heute gilt.

9 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die EU261-Reform ist beschlossen, aber noch nicht anwendbar. Das EU-Parlament stimmte dem gemeinsamen Text PE-CONS 39/1/26 REV 1 am 7. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen zu, der Rat erteilte am 13. Juli 2026 die finale Zustimmung. Die Veröffentlichung im Amtsblatt stand am 16. August 2026 noch aus; die neuen Regeln gelten erst zwölf Monate nach dem Inkrafttreten, realistisch ab der zweiten Jahreshälfte 2027. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert: 250, 400 oder 600 Euro ab drei Stunden Ankunftsverspätung. Der beschlossene Text behält Schwelle und Beträge bei und ergänzt Verfahrensfristen — Information binnen 96 Stunden nach Ende der Reise, Antrag binnen neun Monaten ab Abflug beim Luftfahrtunternehmen, Antwort binnen 30 Kalendertagen. Diese Neunmonatsfrist ist eine Antragsfrist und ersetzt die nationalen Verjährungsfristen nach dem Wortlaut nicht; in Deutschland bleiben es drei Jahre. Diese Seite von ClaimEU261 trennt, was heute gilt, von dem, was erst kommt.

Aktuell gilt unverändert die 3-Stunden-Regel. Die Reform ist inzwischen beschlossen — das EU-Parlament hat am 7. Juli 2026 zugestimmt —, gilt aber frühestens ab Mitte 2027. Für deinen Flug heute gelten die bekannten Regeln: Entschädigung von 250 bis 600 Euro ab 3 Stunden Verspätung am Ziel oder bei Annullierung.

Den aktuellen Verfahrensstand verfolgen wir laufend im EU261-Reform-Tracker.

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Die Reform der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist auf der Zielgeraden: Am 15. Juni 2026 einigten sich Rat und EU-Parlament im Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Text, am 7. Juli 2026 hat das Parlament ihm mit großer Mehrheit zugestimmt (646 zu 12 Stimmen). Die Schlagzeilen sprechen von einer „grundlegenden Stärkung“ der Passagierrechte — doch was bedeutet das konkret, und ab wann? Dieser Ratgeber trennt Fakten von Vermutungen: was bleibt, was neu ist, worüber gestritten wurde und was du für deinen Flug heute tun solltest.

Was bleibt unverändert?

Die wichtigsten Eckpfeiler der EU261 bleiben bestehen — das ist die zentrale Nachricht für Passagiere, die sich gerade unsicher fühlen:

  • Die 3-Stunden-Schwelle bleibt. Anspruch auf Entschädigung besteht weiterhin bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel oder bei einer Annullierung, über die weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurde.
  • Die Beträge bleiben unverändert: 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (Flüge innerhalb der EU bzw. 1.500–3.500 km) und 600 Euro (alle übrigen Flüge). Eine Inflationsanpassung der Beträge ist nicht Teil der Einigung. Neu ist eine eng gefasste Ausnahme: Der künftige Artikel 7 Absatz 2 erlaubt bei bestimmten Ersatzbeförderungen auf der Langstrecke eine Halbierung der 600 Euro.
  • Der Geltungsbereich bleibt gleich. Gedeckt sind weiterhin alle Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) sowie Flüge in die EU, die von einer EU-Airline durchgeführt werden. Nicht-EU-Airlines auf Flügen in die EU bleiben ausgeschlossen.

Was ist neu? (künftig, nach Inkrafttreten)

Die folgenden Punkte stehen im beschlossenen Text, gelten aber erst nach Inkrafttreten der Reform — heute haben sie noch keine rechtliche Wirkung:

  • Aktive Informationspflicht binnen 96 Stunden: Die Airline muss betroffene Passagiere künftig binnen 96 Stunden nach Ende der Reise elektronisch über ihre Rechte und den Antragsweg informieren (Artikel 7 Absatz 4).
  • 30-Tage-Frist für die Airline: Die Airline muss eine Entschädigungsforderung künftig binnen 30 Tagen entweder bezahlen oder unter Berufung auf konkret begründete „außergewöhnliche Umstände“ ablehnen.
  • Antragsfrist bei der Airline: Der Antrag auf Ausgleichszahlung ist künftig binnen 9 Monaten ab dem Abflugdatum beim Luftfahrtunternehmen zu stellen (Artikel 7 Absatz 9 des gemeinsamen Textes). Das ist eine Frist für das Antragsverfahren — die nationalen Verjährungsfristen ersetzt sie nach dem beschlossenen Wortlaut nicht.
  • Ersatzbeförderung binnen 3 Stunden: Bietet die Airline nicht innerhalb von 3 Stunden eine Umbuchung an (auch über andere Airlines oder Verkehrsmittel), darfst du dich künftig selbst umbuchen und die angemessenen Kosten bis zu 400 % des Ticketpreises zurückfordern — Erstattung binnen 14 Tagen.
  • Handgepäck-Regel: Ein persönlicher Gegenstand (max. 40 × 30 × 15 cm, unter den Vordersitz passend) ist künftig immer kostenlos. Der Preis für ein Kabinen-Handgepäckstück muss ab Buchungsbeginn im angezeigten Tarif enthalten sein — günstigere Tarife ohne Trolley bleiben aber erlaubt. „Handgepäck wird generell kostenlos“ stimmt so also nicht.
  • Verbot der No-Show-Klausel: Der Rückflug darf nicht mehr gestrichen oder bepreist werden, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde.
  • Betreuung wird konkreter: Erfrischungen ab 2 Stunden Wartezeit, eine Mahlzeit ab 3 Stunden, Hotelübernachtung bei Bedarf — auf drei Nächte begrenzen darf die Airline sie nur, wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache sind; verauslagte Betreuungskosten sind binnen 14 Tagen zu erstatten. Bei Tarmac-Verspätungen gilt: Ausstieg nach spätestens 2 Stunden.
  • Liste außergewöhnlicher Umstände: Der neue Text enthält eine nicht abschließende Liste (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, extremes Wetter, Streiks Dritter). Die Airline muss den direkten Zusammenhang mit der Störung darlegen — die Beweislast bleibt bei ihr.
  • Kostenlos werden außerdem: Sitzplatz für Kinder unter 14 neben der Begleitperson, eine Namens-/Tippfehlerkorrektur (bis 48 Stunden vor Abflug) und die Bordkarte: Für eine selbst ausgedruckte digitale Bordkarte darf kein Aufpreis verlangt werden, und wer bereits eingecheckt hat, bekommt den Ausdruck am Flughafen kostenlos (Artikel 11b).

Der Zeitplan: Wann gilt die Reform?

Der Weg zur Reform war lang — der Kommissionsvorschlag stammt bereits aus dem Jahr 2013. So sieht der Stand heute aus:

  • 5. Juni 2025: Der Rat beschließt seine Position — inklusive der umstrittenen Anhebung der Schwellen auf 4 bzw. 6 Stunden.
  • 21. Januar 2026: Das EU-Parlament lehnt die höheren Schwellen in zweiter Lesung ab und verteidigt die 3-Stunden-Regel.
  • März–Juni 2026: Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament; am 15. Juni 2026 steht der gemeinsame Text.
  • 7. Juli 2026: Das Parlament billigt den Text mit 646 zu 12 Stimmen.
  • 13. Juli 2026: Der Rat erteilt die finale Zustimmung — damit ist die Reform beschlossen.
  • Danach: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt — und erst 12 Monate später gelten die neuen Regeln. Realistisch also frühestens ab Mitte 2027. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage vollständig und unverändert.

Die offiziellen Mitteilungen findest du beim Rat der EU (15. Juni 2026) und beim EU-Parlament (7. Juli 2026).

Worüber wurde gestritten?

  • 3 Stunden oder 4/6 Stunden? Der Rat wollte die Entschädigungsschwelle auf 4 Stunden (Kurz-/Mittelstrecke) bzw. 6 Stunden (Langstrecke) anheben — damit wäre ein großer Teil der heutigen Ansprüche entfallen. Das Parlament hat sich durchgesetzt: Es bleibt bei 3 Stunden.
  • Kürzung der 600 Euro? Der Vorschlag, die Langstrecken-Entschädigung generell zu senken, ist vom Tisch. Geblieben ist die eng gefasste Halbierungsmöglichkeit in Artikel 7 Absatz 2.
  • Vorausgefüllte Formulare gestrichen: Die Parlamentsforderung, dass Airlines binnen 48 Stunden vorausgefüllte Entschädigungsformulare verschicken müssen, hat es nicht in den finalen Text geschafft.

Entsprechend gemischt fallen die Reaktionen aus: Der europäische Verbraucherverband BEUC begrüßt das Ergebnis insgesamt, kritisiert aber, dass Kabinen-Handgepäck nicht generell kostenlos wird — und erinnert daran, dass heute nur rund 38 % der Berechtigten ihre Entschädigung überhaupt einfordern (BEUC, Pressemitteilung vom 15. Juni 2026, abgerufen am 16. August 2026). Die Airline-Verbände sehen dagegen „keine Gewinner“. Für dich als Passagier heißt das vor allem: Das Schutzniveau bleibt erhalten, die Durchsetzung wird künftig klarer geregelt.

Was heißt das für dich jetzt?

Für jeden Flug, der heute verspätet oder annulliert ist, gelten die bekannten Regeln: Ab 3 Stunden Verspätung am Ziel oder bei Annullierung kannst du 250 bis 600 Euro einfordern. Du musst nicht auf die Reform warten — im Gegenteil: Ansprüche verjähren, in Deutschland nach 3 Jahren ab dem Jahresende des Flugjahres, in anderen EU-Staaten teilweise deutlich früher. Wer einen berechtigten Anspruch hat, sollte ihn jetzt geltend machen.

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Airline antwortet nicht oder lehnt ab? Das ist leider häufig — und kein Grund aufzugeben. Auf eine Ablehnung folgt typischerweise ein Eskalationsschreiben mit Fristsetzung, danach die Schlichtungsstelle. Lass dich von einer ersten Ablehnung nicht abschrecken: Ein gut begründetes Nachfassen ist oft der entscheidende Schritt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den öffentlichen Mitteilungen des Rates der EU (15. Juni und 13. Juli 2026) und des EU-Parlaments (7. Juli 2026) sowie auf dem gebilligten gemeinsamen Text PE-CONS 39/1/26 REV 1. Der endgültige, im Amtsblatt veröffentlichte Verordnungstext kann im Detail abweichen; Stand 16. August 2026 war die Veröffentlichung noch nicht erfolgt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Reform schon für meinen aktuellen Flug?

Nein. Die neuen Regeln gelten erst 12 Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt — frühestens ab Mitte 2027. Für deinen Flug heute gelten unverändert die bekannten EU261-Regeln.

Ändern sich die Entschädigungsbeträge?

Nein. Die Beträge von 250, 400 und 600 Euro bleiben unverändert. Eine Inflationsanpassung ist nicht vorgesehen.

Bleibt die 3-Stunden-Regel bestehen?

Ja. Der Rat wollte 4 bzw. 6 Stunden, das Parlament hat die 3-Stunden-Schwelle verteidigt. Sie gilt heute und auch nach der Reform.

Wird Handgepäck jetzt kostenlos?

Nur teilweise. Ein persönlicher Gegenstand (max. 40 × 30 × 15 cm) ist künftig immer kostenlos. Der Kabinentrolley muss ab Buchungsbeginn im angezeigten Preis enthalten sein — Tarife ohne Trolley bleiben aber erlaubt.

Was ist die neue 30-Tage-Frist für Airlines?

Nach Inkrafttreten muss die Airline eine Forderung binnen 30 Tagen bezahlen oder die Ablehnung mit konkret begründeten außergewöhnlichen Umständen belegen. Heute gilt diese Frist noch nicht.

Sollte ich mit dem Einfordern auf die Reform warten?

Nein. Für Flüge von heute gilt das heutige Recht — daran ändert die Reform nichts. Ansprüche verjähren in Deutschland nach 3 Jahren ab dem Jahresende des Flugjahres. Die 9-Monats-Frist der Reform ist eine Antragsfrist gegenüber der Airline und ersetzt die nationalen Verjährungsfristen nach dem beschlossenen Wortlaut nicht. Je früher du einforderst, desto besser.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation ggf. mit einem Rechtsanwalt.

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