FRAZRH·286 km·Condor

Condor Entschädigung: Frankfurt → Zürich

Bis zu 250 EUR Entschädigung

Wenn Ihr Condor-Flug von Frankfurt nach Zürich (286 km) verspätet war oder annulliert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bis zu 250 EUR Entschädigung pro Person. Mit ClaimEU261 erstellen Sie in 5 Minuten einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief an Condor — für nur 9,99 EUR statt 35–52% bei AirHelp oder Flightright.

Condor — EU261 Entschädigung

250 EUR

pro Person · Frankfurt–Zürich · 286 km

Condor Kontakt für Beschwerden

Beschwerde-E-Mail

feedback@condor.com

Postanschrift

Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg

FAQ

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Condor auf der Strecke Frankfurt–Zürich?
Ja, wenn Ihr Condor-Flug von Frankfurt nach Zürich mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt, haben Sie nach EU261 Anspruch auf 250 EUR Entschädigung (Strecke: ca. 286 km).
Wie reiche ich eine Beschwerde bei Condor ein?
Sie können Condor direkt per E-Mail an feedback@condor.com kontaktieren oder unseren Beschwerdebrief-Generator nutzen, der einen rechtlich fundierten Brief für Sie erstellt.
Wie hoch ist die Entschädigung für Condor FRA–ZRH?
Die Entschädigung beträgt 250 EUR pro Person (Strecke: 286 km). Dies gilt unabhängig vom Ticketpreis.

Weitere Informationen

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Wichtige Hinweise

  • Kein Erfolgsversprechen: Wir generieren einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Ob die Airline zahlt, hängt von deren Entscheidung ab.
  • Keine Rechtsberatung: Der generierte Brief ist ein Entwurf und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie den Brief vor dem Versand.
  • Verjährung beachten: Ansprüche aus EU261 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.