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Wer hat Anspruch auf EU261-Entschädigung? Familie, Kinder, Gruppen

Jeder Fluggast hat einen eigenen Anspruch auf EU261-Entschädigung — auch Kinder mit bezahltem Tarif. Was für Babys ohne eigenen Sitzplatz gilt, wann Vollmachten nötig sind und wie die Auszahlung bei Gruppen funktioniert.

7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung hat jeder Fluggast einen eigenen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EU-Verordnung 261/2004 — eine vierköpfige Familie auf der Langstrecke kann also viermal 600 Euro fordern. Entscheidend ist der Tarif: Kinder mit bezahltem Ticket erhalten den vollen Betrag (LG Stuttgart, 13 S 95/12), gratis mitreisende Kleinkinder ohne eigenen Tarif gehen dagegen leer aus (BGH, X ZR 35/14). Ein Familienmitglied kann alle Ansprüche in einem Schreiben bündeln; für volljährige Mitreisende gehört dann eine unterschriebene Vollmacht in die Anlage, weil die Airline das Schreiben sonst nach § 174 BGB zurückweisen kann. Für minderjährige Kinder handeln die Eltern als gesetzliche Vertreter (§ 1629 BGB). Die Entschädigungen bleiben getrennte Forderungen; eine Sammelüberweisung auf ein Konto setzt das Einverständnis aller voraus. Diese Seite von ClaimEU261 erklärt die Regeln als allgemeine Information — sie ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie jeden Brief vor dem Versand.

Der Grundsatz: Jeder Fluggast hat einen eigenen Anspruch

Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EU-Verordnung 261/2004 knüpft am einzelnen Fluggast an — nicht an der Buchung. Wird ein Flug annulliert, kommt er mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort an oder wird ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert, entsteht der Anspruch für jede betroffene Person einzeln. Es gibt keinen Sammelanspruch „pro Familie” und ebenso wenig eine Deckelung, wenn mehrere Personen auf derselben Buchung reisen.

Die Höhe richtet sich für jede Person nach der Flugdistanz: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 Euro darüber. Ein Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene und zwei Kinder — alle vier mit bezahltem Tarif — sitzen auf einer Langstrecke über 3.500 km, die mit vier Stunden Verspätung ankommt. Dann stehen jeder der vier Personen 600 Euro zu, zusammen also 2.400 Euro. Was in Ihrem konkreten Fall typischerweise zusteht, zeigt unser Entschädigungsrechner.

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie die Gruppe zusammengesetzt ist: Ehepartner, Kinder, Großeltern oder eine Freundesgruppe auf gemeinsamer Buchung — jede Person mit eigenem, bezahltem Ticket hat ihren eigenen Anspruch.

Kleinkinder und Babys: Auf den Tarif kommt es an

Bei den Jüngsten entscheidet eine einzige Frage über den Anspruch: Wurde für das Kind ein Tarif bezahlt? Die Verordnung selbst nimmt in Art. 3 Abs. 3 Fluggäste aus, die kostenlos reisen. Der Bundesgerichtshof hat das für Deutschland konkretisiert (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14): Ein Kleinkind, das ohne eigenen Tarif gratis auf dem Schoß der Eltern mitfliegt, hat keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Umgekehrt gilt: Wurde für das Kind ein Tarif bezahlt, besteht der Anspruch in voller Höhe — eine anteilige Kürzung für Kinder sieht die Verordnung nicht vor. So hat das Landgericht Stuttgart einem Kleinkind mit bezahltem Tarif die volle Entschädigung zugesprochen (Urteil vom 07.11.2012, 13 S 95/12) — auf einen eigenen Sitzplatz kam es dabei nicht an. Werfen Sie also einen Blick in die Buchungsbestätigung: Steht dort für das Kind ein Ticketpreis, zählt es bei der Entschädigung wie ein Erwachsener.

Ein Schreiben für alle: Vollmacht nicht vergessen

In der Praxis übernimmt meist ein Familienmitglied die Beschwerde und macht alle Ansprüche in einem Schreiben geltend. Das ist möglich — hat aber eine formale Hürde, die viele nicht kennen: Tritt jemand als Bevollmächtigter für andere auf, kann die Airline das Schreiben nach dem Rechtsgedanken des § 174 BGB unverzüglich zurückweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde beiliegt (vgl. BGH, VII ZR 53/10). Die Beschwerde verliert dann Zeit, ohne dass es auf ihren Inhalt ankäme.

Der sichere Weg: Jede volljährige mitreisende Person unterschreibt eine kurze Vollmacht, die dem Schreiben als Anlage beigefügt wird. Auch Aufsichts- und Schlichtungsstellen erwarten bei einer Einreichung durch Dritte eine eindeutige, unterzeichnete Vollmacht. Wie ein vollständiges Beschwerdeschreiben insgesamt aufgebaut ist, zeigt unsere Brief-Anatomie.

Eltern handeln für ihre Kinder

Für minderjährige Kinder braucht es keine Vollmacht: Eltern vertreten ihr Kind als gesetzliche Vertreter (§ 1629 BGB) — in der Regel beide Elternteile gemeinschaftlich. Im Beschwerdeschreiben sollte der Anspruch des Kindes deshalb klar erkennbar sein: Name und Geburtsdatum des Kindes, der Hinweis auf den bezahlten Tarif und die Unterschrift der Eltern. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt beide Elternteile unterschreiben.

Auszahlung: getrennte Forderungen, ein Konto?

Auch wenn ein Schreiben alle Ansprüche bündelt, bleiben es rechtlich getrennte Forderungen der einzelnen Fluggäste. Zwei Dinge sollte das Schreiben deshalb regeln: Erstens die Beträge je Person einzeln ausweisen — also nicht nur „2.400 Euro für die Familie”, sondern vier benannte Personen mit je 600 Euro. Zweitens die Auszahlung: Soll die Airline alles auf ein einziges Konto überweisen, sollten alle volljährigen Anspruchsteller ihr Einverständnis ausdrücklich erklären — etwa als Zahlungsempfangsvollmacht direkt in der Vollmachts-Anlage. Ohne ein solches Einverständnis kann die Airline darauf bestehen, an jede Person einzeln zu leisten.

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Checkliste: Beschwerde für Familie oder Gruppe

  • Buchungsbestätigung prüfen: Für welche Personen wurde ein Tarif bezahlt? Nur sie haben einen eigenen Anspruch — das betrifft vor allem gratis mitreisende Kleinkinder.
  • Störung dokumentieren: Ankunftsverspätung am Zielort, Annullierungsmitteilung oder Nachweis der Nichtbeförderung sichern — für alle Reisenden gemeinsam.
  • Beträge je Person ausweisen: Jeden Anspruchsteller mit Namen und eigenem Betrag aufführen, nicht nur eine Gesamtsumme.
  • Vollmachten beilegen: Unterschriebene Vollmacht jeder volljährigen mitreisenden Person; für Kinder unterschreiben die Eltern als gesetzliche Vertreter.
  • Fristen im Blick behalten: Die Verjährungsfrist hängt vom Land ab — eine Übersicht bietet unsere Seite zu den Verjährungsfristen nach Land.
  • Bei Ablehnung nicht aufgeben: Airlines lehnen Erstbeschwerden häufig ab — welche Schritte nach einer Ablehnung sinnvoll sind, haben wir gesondert zusammengestellt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage im Einzelfall kann abweichen. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekommt jedes Familienmitglied die volle Entschädigung?

Ja. Jeder Fluggast mit bezahltem Tarif hat einen eigenen Anspruch in voller Höhe — auch Kinder. Eine anteilige Kürzung für Kinder sieht die EU-Verordnung 261/2004 nicht vor. Bei einer vierköpfigen Familie auf der Langstrecke können so viermal 600 Euro zusammenkommen.

Hat mein Baby ohne eigenen Sitzplatz Anspruch auf Entschädigung?

Das hängt vom Tarif ab, nicht vom Sitzplatz. Reist das Kleinkind gratis und ohne eigenen Tarif mit, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (X ZR 35/14) kein Anspruch. Wurde für das Baby ein Tarif bezahlt, hat es dagegen einen eigenen Anspruch in voller Höhe.

Kann ich die Beschwerde für meine ganze Familie allein einreichen?

Für Ihre minderjährigen Kinder handeln Sie als gesetzlicher Vertreter, dafür braucht es keine Vollmacht. Für volljährige Mitreisende sollten Sie unterschriebene Vollmachten beilegen — sonst kann die Airline das Schreiben nach dem Rechtsgedanken des § 174 BGB zurückweisen.

Kann die Airline die gesamte Entschädigung auf ein Konto überweisen?

Ja, wenn alle Anspruchsteller einverstanden sind. Die Entschädigungen bleiben rechtlich getrennte Forderungen der einzelnen Fluggäste. Erklären alle volljährigen Mitreisenden schriftlich ihr Einverständnis — etwa in der Vollmachts-Anlage — kann die Airline mit befreiender Wirkung auf ein einziges Konto zahlen.

Hilft ClaimEU261 auch bei einer Beschwerde für mehrere Personen?

Ja. Unser Generator erstellt einen Beschwerdebrief für einen oder mehrere Anspruchsteller: Basic deckt für einmalig 10,00 EUR eine Person ab, Plus 2 Passagiere desselben Fluges und Premium bis zu 5 — gebündelt in einem gemeinsamen Schreiben, das den Betrag für jede Person einzeln ausweist. Für Ihre Mitreisenden liegen unterschriftsfertige Vollmachten bei. Die Grundlagen aus diesem Artikel — eigener Anspruch je Fluggast, Vollmachten und die Kleinkind-Regel — gelten unabhängig davon, ob Sie den Brief selbst schreiben oder erstellen lassen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation ggf. mit einem Rechtsanwalt.

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