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söp Schlichtung: So funktioniert die kostenlose Streitbeilegung

Airline lehnt Ihre EU261-Entschädigung ab? Die söp schlichtet kostenlos. Voraussetzungen, Antrag Schritt für Schritt und Ablauf — Streitwert 10–5.000 €.

6 Min. Lesezeit

Was ist die söp und was macht sie?

Die söp — die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — ist die behördlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle für Reisende in Deutschland. Sie vermittelt kostenlos zwischen Passagieren und Verkehrsunternehmen, wenn eine Beschwerde ins Stocken gerät. Seit 2009 hat sie hunderttausende Fälle bearbeitet — die meisten davon Streitigkeiten rund um Flugverspätung, Annullierung und Entschädigung nach EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Wichtig zu verstehen: Die söp ist kein Gericht. Sie erlässt keine Urteile, sondern erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag — einen Kompromiss, den beide Seiten annehmen oder ablehnen können. Trotzdem ist das Verfahren erstaunlich wirksam: Ein großer Teil der Fälle endet mit einer Einigung, weil die meisten namhaften Airlines der söp angeschlossen sind und ihre Vorschläge ernst nehmen.

Wann können Sie die söp anrufen?

Die söp wird erst tätig, wenn Sie sich zuerst direkt an die Airline gewandt haben und diese Ihre Forderung abgelehnt oder nicht innerhalb von zwei Monaten zufriedenstellend beantwortet hat. Die Schlichtung ist also der zweite Schritt — nicht der erste. Daneben gelten einige formale Voraussetzungen:

  • Vorherige Beschwerde: Sie müssen die Airline zunächst selbst kontaktiert und Ihren Anspruch nach EU261 geltend gemacht haben.
  • Streitwert 10 bis 5.000 EUR: Forderungen unter 10 oder über 5.000 EUR nimmt die söp nicht an.
  • Kein laufendes Gerichtsverfahren: Die Sache darf nicht bereits vor Gericht oder bei einer anderen Schlichtungsstelle anhängig sein.
  • Angeschlossenes Unternehmen: Die meisten großen Airlines machen mit. Fliegt Ihre Airline nicht mit, ist das Bundesamt für Justiz für die behördliche Schlichtung im Luftverkehr zuständig.

Ob Ihre Fluggesellschaft teilnimmt, prüfen Sie in wenigen Sekunden auf der Mitgliederliste der söp. Ist sie nicht dabei, läuft Ihr Weg über das Bundesamt für Justiz — das Verfahren ist ähnlich und ebenfalls kostenlos.

Schritt für Schritt: So reichen Sie Ihren Antrag ein

Der Antrag bei der söp ist bewusst niedrigschwellig gestaltet — Sie brauchen keinen Anwalt und keine Vorkenntnisse. Wer seine Unterlagen vorbereitet hat, ist in unter einer halben Stunde durch.

  1. Unterlagen sammeln: Buchungsbestätigung, Flugnummer, Datum, Ihre Korrespondenz mit der Airline und — falls vorhanden — deren Ablehnung. Halten Sie auch Belege für Zusatzkosten bereit.
  2. Online-Formular ausfüllen: Auf soep-online.de tragen Sie Ihre Flug- und Kontaktdaten ein und beschreiben den Sachverhalt. Alternativ geht es auch per Post.
  3. Forderung beziffern: Nennen Sie konkret, was Sie verlangen — etwa 400 EUR Entschädigung nach Art. 7 EU261/2004 für eine Mittelstreckenverspätung über drei Stunden.
  4. Nachweise hochladen: Hängen Sie Ihre Dokumente an. Je klarer die Beweislage, desto schneller und überzeugender fällt der Schlichtungsvorschlag aus.
  5. Antrag absenden: Sie erhalten eine Eingangs- bestätigung. Ab jetzt übernimmt die söp die Kommunikation mit der Airline für Sie.

Erst der Brief, dann die Schlichtung: Die söp setzt eine vorherige Beschwerde voraus. Unser KI-Generator erstellt Ihnen in Minuten den passenden, rechtlich fundierten Beschwerdebrief an die Airline — einmalig 10,00 EUR, kein Erfolgshonorar.

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Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

Nach Eingang prüft die söp zunächst, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt. Ist alles in Ordnung, fordert sie die Airline zur Stellungnahme auf und sichtet beide Seiten. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Schlichterinnen und Schlichter einen neutralen Vorschlag — orientiert an der geltenden Rechtslage, insbesondere der EU261-Verordnung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Den Schlichtungsvorschlag erhalten beide Parteien schriftlich. Sie können ihn annehmen oder ablehnen — er ist unverbindlich. Nehmen beide an, ist die Sache erledigt und die Airline zahlt. Lehnen Sie ab, steht Ihnen weiterhin der Gang vor Gericht offen. Ein wichtiger Nebeneffekt: Der Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung Ihres Anspruchs (§ 204 BGB), sodass Ihnen während des Verfahrens keine Frist verloren geht. Bis zum Vorschlag vergehen in der Regel einige Wochen bis wenige Monate.

Vorteile und Grenzen der söp-Schlichtung

Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Das Verfahren ist für Sie als Passagier komplett kostenlos und ohne Anwalt machbar. Es ist deutlich schneller und stressfreier als eine Klage und endet in den meisten Fällen mit einer Einigung. Gerade bei klaren EU261-Fällen ist die söp ein wirkungsvolles Druckmittel gegenüber zögerlichen Airlines.

Die Grenzen sollten Sie aber kennen. Der Vorschlag ist nicht bindend — eine Airline kann ihn ablehnen, auch wenn das selten vorkommt. Streitwerte über 5.000 EUR oder reine Grundsatzfragen sind ausgeschlossen. Und: Die söp ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Sachverhalten — etwa strittigen außergewöhnlichen Umständen — kann der direkte Klageweg am Ende schneller zum vollen Betrag führen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Schlichtung bei der söp?

Für Sie als Passagier ist die söp-Schlichtung kostenlos. Die Kosten des Verfahrens trägt das beteiligte Verkehrsunternehmen. Sie zahlen weder eine Gebühr noch ein Erfolgshonorar — anders als bei kommerziellen Fluggastrechte-Portalen, die bis zu 50 % Ihrer Entschädigung einbehalten.

Wie lange dauert ein söp-Verfahren?

In der Regel dauert es einige Wochen bis wenige Monate bis zum Schlichtungsvorschlag — deutlich kürzer als ein Gerichtsverfahren. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit der Airline ab. Während des Verfahrens ist Ihr Entschädigungsanspruch vor Verjährung geschützt.

Ist der Schlichtungsvorschlag bindend?

Nein. Der Vorschlag ist für keine Seite verpflichtend. Nehmen Sie und die Airline ihn an, wird er zur verbindlichen Einigung. Lehnen Sie ab, behalten Sie alle Rechte und können weiterhin klagen. Sie verlieren durch die Schlichtung also nichts.

Was, wenn meine Airline nicht bei der söp ist?

Dann ist das Bundesamt für Justiz für die behördliche Schlichtung im Luftverkehr zuständig. Das Verfahren ist ebenfalls kostenlos und funktioniert ähnlich. Auf der Website der söp finden Sie die Liste der teilnehmenden Unternehmen.

Brauche ich vorher einen Beschwerdebrief?

Ja. Die söp wird erst tätig, wenn Sie die Airline zuvor selbst angeschrieben und Ihren Anspruch geltend gemacht haben. Einen rechtssicheren Brief erstellt Ihnen unser Generator für 10,00 EUR — die ideale Grundlage für eine spätere Schlichtung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage im Einzelfall kann abweichen. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation ggf. mit einem Rechtsanwalt.

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