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EU261-Entschädigung gegen Swiss International Air Lines

Erstellen Sie einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief an Swiss International Air Lines. Bis zu 600 EUR Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung.

Kontaktdaten von Swiss International Air Lines

Postanschrift

Swiss International Air Lines, Customer Relations, P.O. Box, CH-4002 Basel

Entschädigungshöhe bei Swiss International Air Lines

FlugdistanzEntschädigungBeispiel
Bis 1.500 km250 EURz.B. Berlin - München
1.500 - 3.500 km400 EURz.B. Frankfurt - Istanbul
Über 3.500 km600 EURz.B. Frankfurt - New York

Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.

So fordern Sie Ihre Entschädigung von Swiss International Air Lines

1

Flugdaten eingeben

Flugnummer, Datum und Flughafen angeben.

2

Problem beschreiben

Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auswählen.

3

Brief generieren

KI erstellt einen personalisierten, rechtlich fundierten Brief.

4

Brief versenden

Brief als PDF herunterladen und an Swiss International Air Lines senden.

Häufige Fragen zu Swiss International Air Lines

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Swiss International Air Lines?
Ja, wenn Ihr Swiss International Air Lines-Flug mehr als 3 Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bis zu 600 EUR Entschädigung.
Wie reiche ich eine Beschwerde bei Swiss International Air Lines ein?
Sie können Swiss International Air Lines direkt kontaktieren per E-Mail an customer.relations@swiss.com oder über die Kontaktseite der Airline. Alternativ erstellen wir Ihnen einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief ab nur 10 EUR.
Wie lange dauert es, bis Swiss International Air Lines antwortet?
Airlines müssen innerhalb von 6 Wochen auf Beschwerden antworten. Wenn Swiss International Air Lines nicht reagiert oder ablehnt, können Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle oder eine Schlichtungsstelle wenden.
Gilt EU261 auch für Swiss International Air Lines-Flüge außerhalb der EU?
EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Airline. Für Flüge, die in die EU fliegen, gilt die Verordnung nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Da Swiss International Air Lines eine europäische Airline ist, sind die meisten Flüge abgedeckt.
Was kostet der Beschwerdebrief-Service?
Unser Service kostet eine Flat-Fee ab 10 EUR pro Brief — kein Erfolgshonorar, keine versteckten Kosten. Im Vergleich: AirHelp verlangt 35% + 15% und Flightright bis zu 52% Ihrer Entschädigung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.