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EU261-Entschädigung gegen TAROM

Erstellen Sie einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief an TAROM. Mögliche Entschädigung von bis zu 600 EUR bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung gemäß EU261.

Beschwerdebrief an TAROM erstellen

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Postanschrift

TAROM Customer Relations, Calea Bucurestilor nr. 224 F, Otopeni, Judetul Ilfov, Romania

Welche Schlichtungsstelle ist für TAROM zuständig?

TAROM beteiligt sich nicht am Verfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Zuständig ist deshalb die staatliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.

Sie nimmt Streitwerte von 10,01 bis 5.000 Euro an und ist nur für privat gebuchte Flüge zuständig — Geschäftsreisen sind ausgeschlossen.

Vorher müssen Sie Ihre Forderung direkt bei der Airline geltend machen und ihr zwei Monate Zeit lassen — es sei denn, sie hat bereits abgelehnt.

Zur Schlichtungsstelle

Dies sind die deutschen Schlichtungsstellen. In anderen EU-Ländern gibt es eigene zuständige Stellen. Schlichtungsstellen in der EU im Überblick

Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, Stand 1. Juli 2026.

Entschädigungshöhe bei TAROM

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.

Betrag für Ihre Strecke berechnen

Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.

Beschwerdeweg bei TAROM

Diese Angaben stammen aus den Eigenauskünften von TAROM und aus der Liste der nationalen Durchsetzungsstellen der EU-Kommission.

Häufige Ablehnungsgründe

Begründungen, mit denen TAROM Forderungen erfahrungsgemäß zurückweist:

  • Gutschein statt Auszahlung

So fordern Sie Ihre Entschädigung von TAROM

1

Flugdaten eingeben

Flugnummer, Datum und Flughafen angeben.

2

Problem beschreiben

Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auswählen.

3

Brief generieren

KI erstellt einen personalisierten, rechtlich fundierten Brief.

4

Brief versenden

Brief als PDF herunterladen und an TAROM senden.

Häufige Fragen zu TAROM

Habe ich möglicherweise Anspruch auf Entschädigung bei TAROM?
Wenn Ihr TAROM-Flug mindestens 3 Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 EUR Entschädigung gemäß EU261.
Wie reiche ich eine Beschwerde bei TAROM ein?
Sie können TAROM direkt kontaktieren oder über die Kontaktseite der Airline. Alternativ erstellen wir Ihnen einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief ab nur 10 EUR.
Wie lange dauert es, bis TAROM antwortet?
Eine EU-weit einheitliche Antwortfrist gibt es nicht — in der Praxis melden sich Airlines meist innerhalb weniger Wochen. Wenn TAROM nicht reagiert oder ablehnt, können Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle wenden. Wie lange Sie davor warten müssen, richtet sich nach dem Land: In Deutschland setzt die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr zwei Monate voraus, in anderen Ländern liegt die Wartezeit zwischen 30 Tagen und acht Wochen.
Gilt EU261 auch für TAROM-Flüge außerhalb der EU?
EU261 gilt für alle Flüge, die in der EU, in Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz starten — unabhängig davon, welche Airline sie durchführt. Für Flüge aus einem Drittstaat in die EU gilt sie nur, wenn die ausführende Airline eine Betriebsgenehmigung aus einem dieser Staaten besitzt. Entscheidend ist diese Genehmigung, nicht der Firmensitz — bei Konzernen mit mehreren Fluggesellschaften kann beides auseinanderfallen. TAROM besitzt eine solche Betriebsgenehmigung, daher sind auch Flüge in die EU erfasst.
Was kostet der Beschwerdebrief-Service?
Unser Service kostet eine Flat-Fee ab 10 EUR pro Brief — kein Erfolgshonorar, keine versteckten Kosten. Im Vergleich: AirHelp verlangt 35% + 15% und Flightright bis zu 52% Ihrer Entschädigung.
Welche Schlichtungsstelle ist für TAROM zuständig?
TAROM beteiligt sich nicht am Verfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Zuständig ist deshalb die staatliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Sie nimmt Streitwerte von 10,01 bis 5.000 Euro an und ist nur für privat gebuchte Flüge zuständig. Auch hier gilt: zuerst die Airline anschreiben und ihr zwei Monate Zeit lassen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.