MAD

EU261-Ansprüche am Madrid-Barajas (MAD)

Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung am Flughafen Madrid.

Flughafen-Informationen

Stadt

Madrid

Land

ES

IATA Code

MAD

Airlines am Madrid-Barajas

EU261-Entschädigungsbeträge

FlugdistanzEntschädigungBeispiel
Bis 1.500 km250 EURz.B. Inlandsflug
1.500 - 3.500 km400 EURz.B. Innereuropäisch
Über 3.500 km600 EURz.B. Langstrecke

Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.

Häufige Fragen zum Madrid-Barajas

Welche Rechte habe ich bei Verspätung am Madrid-Barajas?
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt für alle Flüge, die vom Madrid-Barajas (MAD) abfliegen.
Gilt EU261 für alle Flüge ab MAD?
Ja, EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Airline. Flüge, die am Madrid-Barajas starten, sind somit immer abgedeckt.
Welche Airlines fliegen vom Madrid-Barajas?
Am Madrid-Barajas (MAD) operieren zahlreiche Airlines. Zu den wichtigsten gehören: Iberia. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website des Flughafens.
Was soll ich bei einem annullierten Flug am MAD tun?
Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen. Sie haben Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung plus bis zu 600 EUR Entschädigung. Erstellen Sie mit unserem Service einen Beschwerdebrief für nur 9,99 EUR.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung zu beantragen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern variiert die Frist zwischen 1 und 6 Jahren.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.