LHRZRH·788 km·Swiss International Air Lines

Swiss International Air Lines Entschädigung: London → Zürich

Bis zu 250 EUR Entschädigung

Wenn Ihr Swiss International Air Lines-Flug von London nach Zürich (788 km) verspätet war oder annulliert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bis zu 250 EUR Entschädigung pro Person. Mit ClaimEU261 erstellen Sie in 5 Minuten einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief an Swiss International Air Lines — für nur 9,99 EUR statt 35–52% bei AirHelp oder Flightright.

Swiss International Air Lines — EU261 Entschädigung

250 EUR

pro Person · London–Zürich · 788 km

Swiss International Air Lines Kontakt für Beschwerden

Postanschrift

Swiss International Air Lines, Customer Relations, P.O. Box, CH-4002 Basel

FAQ

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Swiss International Air Lines auf der Strecke London–Zürich?
Ja, wenn Ihr Swiss International Air Lines-Flug von London nach Zürich mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt, haben Sie nach EU261 Anspruch auf 250 EUR Entschädigung (Strecke: ca. 788 km).
Wie reiche ich eine Beschwerde bei Swiss International Air Lines ein?
Sie können Swiss International Air Lines direkt per E-Mail an customer.relations@swiss.com kontaktieren oder unseren Beschwerdebrief-Generator nutzen, der einen rechtlich fundierten Brief für Sie erstellt.
Wie hoch ist die Entschädigung für Swiss International Air Lines LHR–ZRH?
Die Entschädigung beträgt 250 EUR pro Person (Strecke: 788 km). Dies gilt unabhängig vom Ticketpreis.

Weitere Informationen

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Wichtige Hinweise

  • Kein Erfolgsversprechen: Wir generieren einen rechtlich fundierten Beschwerdebrief auf Basis der EU-Verordnung 261/2004. Ob die Airline zahlt, hängt von deren Entscheidung ab.
  • Keine Rechtsberatung: Der generierte Brief ist ein Entwurf und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie den Brief vor dem Versand.
  • Verjährung beachten: Ansprüche aus EU261 verjähren in Deutschland nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.