DUS

EU261-Ansprüche am Düsseldorf Airport (DUS)

Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung am Flughafen Düsseldorf.

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Flughafen-Informationen

Stadt

Düsseldorf

Land

DE

IATA Code

DUS

Airlines am Düsseldorf Airport

EU261-Entschädigungsbeträge

EU261-Entschädigungsbeträge
FlugdistanzEntschädigungBeispiel
Bis 1.500 km250 EURz.B. Inlandsflug
1.500 bis 3.500 km sowie alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km400 EURz.B. Innereuropäisch
Alle übrigen Flüge (zwischen EU und Drittstaat, über 3.500 km)600 EURz.B. Langstrecke

Flüge in die Gebiete der EU in äußerster Randlage — etwa die Kanaren, Madeira, die Azoren oder Réunion — gelten als Flüge innerhalb der EU. Für sie sieht die Verordnung deshalb 400 Euro vor, auch wenn die Strecke über 3.500 km liegt.

Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.

Häufige Fragen zum Düsseldorf Airport

Welche Rechte habe ich bei Verspätung am Düsseldorf Airport?
Bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 möglicherweise Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt für alle Flüge, die vom Düsseldorf Airport (DUS) abfliegen.
Gilt EU261 für alle Flüge ab DUS?
Ja, EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Airline. Flüge, die am Düsseldorf Airport starten, sind somit immer abgedeckt.
Welche Airlines fliegen vom Düsseldorf Airport?
Am Düsseldorf Airport (DUS) operieren zahlreiche Airlines. Zu den wichtigsten gehören: Eurowings. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website des Flughafens.
Was soll ich bei einem annullierten Flug am DUS tun?
Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung plus bis zu 600 EUR Entschädigung gemäß EU261. Erstellen Sie mit unserem Service einen Beschwerdebrief ab nur 10 EUR.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung zu beantragen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern variiert die Frist zwischen 1 und 6 Jahren.
Welche Betreuungsleistungen stehen mir am Flughafen Düsseldorf Airport zu?
Ab zwei Stunden Wartezeit (abhängig von der Flugstrecke) muss die Airline nach Art. 9 der EU-Verordnung 261/2004 Mahlzeiten und Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer stellen. Diese Betreuungsleistungen gelten unabhängig davon, ob zusätzlich eine Entschädigung fällig ist.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.