FRA
EU261-Ansprüche am Frankfurt Airport (FRA)
Entschädigung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung am Flughafen Frankfurt.
Flughafen-Informationen
Stadt
Frankfurt
Land
DE
IATA Code
FRA
Airlines am Frankfurt Airport
EU261-Entschädigungsbeträge
| Flugdistanz | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR | z.B. Inlandsflug |
| 1.500 - 3.500 km | 400 EUR | z.B. Innereuropäisch |
| Über 3.500 km | 600 EUR | z.B. Langstrecke |
Gemäß EU-Verordnung 261/2004. Gilt bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung.
Häufige Fragen zum Frankfurt Airport
Welche Rechte habe ich bei Verspätung am Frankfurt Airport?
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 EUR Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt für alle Flüge, die vom Frankfurt Airport (FRA) abfliegen.
Gilt EU261 für alle Flüge ab FRA?
Ja, EU261 gilt für alle Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen, unabhängig von der Airline. Flüge, die am Frankfurt Airport starten, sind somit immer abgedeckt.
Welche Airlines fliegen vom Frankfurt Airport?
Am Frankfurt Airport (FRA) operieren zahlreiche Airlines. Zu den wichtigsten gehören: Lufthansa, Condor, SunExpress. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Website des Flughafens.
Was soll ich bei einem annullierten Flug am FRA tun?
Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen. Sie haben Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung plus bis zu 600 EUR Entschädigung. Erstellen Sie mit unserem Service einen Beschwerdebrief für nur 9,99 EUR.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung zu beantragen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern variiert die Frist zwischen 1 und 6 Jahren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.